Werbeartikel und Give-aways: Postvorschriften 1×1 für Printmailings

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Werbeartikel in Printmailings: Vorgaben

Für den Versand von Werbeartikeln und Give-aways als Dialogpost gibt es seitens der Deutschen Post genaue Vorgaben. Aussendungen die „auftragen“, also nicht plan liegen und nicht stapelbar sind, sind nicht oder nur eingeschränkt maschinenfähig. In diesen Fällen erhebt die Deutsche Post einen Produktionszuschlag.

In Selfmailern müssen die Warenproben so integriert sein, dass sie während des Versands und Transports nicht aus der Sendung herausfallen können. Je nach Werbeartikel kann dies durch Verklebung, Folierung oder entsprechende Falzung erreicht werden.

Werbeartikel ankündigen: Sachets und die Deutsche Post

Der WerbeartikelSachet – ist eine Verpackung aus Kunststoff oder Papier, die eine kleine Menge an flüssigen oder festen Stoffen enthält. Beispiele sind Duschgels, Dragees oder ähnliche. Bei diesen Aussendungen besteht die Gefahr des Aufplatzens. Das kann zu Schäden und Verunreinigungen an den betrieblichen Einrichtungen Dritter führen. Aus diesem Grund werden solche Briefsendungen nicht maschinell verarbeitet. Aussendungen mit Sachets sind deshalb bei der Deutschen Post anzukündigen. So wird sichergestellt, dass die Sendungen nicht ungewollt maschinell bearbeitet werden.

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Zusatzkosten für Werbeartikel in Printmailings

Für 20-g-Mailings mit Werbeartikel wie Einkaufswagenchips oder sonstigen Beilagen, werden zusätzlich 0,05 € pro Stück erhoben. Bei Aussendungen über 20 g wird aktuell kein Aufschlag erhoben, da hier die Automationsfähigkeit sowieso ein zurückgestelltes Kriterium ist.

Der zu erwartende Erfolg eines Printmailings mit Give-away kann diese Zusatzkosten durchaus rechtfertigen. Im Einzelfall lohnt sich ein Test. Hier wird beispielsweise ein Hälfte der Auflage mit und die andere ohne Give-away versendet. Am Responseergebnis können Sie ablesen, wie unterschiedlich sich die Öffnungsrate, das Bestellverhalten und der Warenkorb beider Auflagen verhalten.

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